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Der Kauf einer Immobilie in einer Gemeinschaftsanlage

Jedermann, der den Kauf einer Immobilie innerhalb einer spanischen Gemeinschaftsanlage in Betrachtung zieht, sollte sich vorab mit den mit den gesetzlichen Besonderheiten vertraut machen:

  1. Die spanische Urbanisation ist vergleichbar mit einer deutschen Siedlung, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist. Allerdings ist in Spanien praktisch die gesamte Bauleitplanung als ein Projekt privater Eigent? auf diese ?tragen.
  2. Die Eigent?gemeinschaft wird ?lich organisiert wie ein Verein oder eine GmbH und hat neben einer Eigent?versammlung einen Vorstand, der von einem Pr?denten gef? wird. Dieser Pr?dent f? in der Regel nicht die allgemeinen Gesch?e, sondern dies wird von einem Verwalter bzw. einem Verwalterb??nommen. Der Pr?dent ist also eher das oberste Aufsichts- und ?erwachungsorgan.
  3. Interne Belange organisiert eine Urbanisation weitestgehend selbst. Dies kann die M?bfuhr, die Strassenbeleuchtung und die sonstige Elektrizit?- und Wasserzufuhr sowie die Strassenreinigung betreffen. Deshalb ist eine Urbanisation auch nur so gut, wie die Eigent? solvent sind und wie gut der Vorstand bzw. der Pr?dent und der Verwalter arbeiten.
  4. Wird ein ganzes Baugebiet von nur einem Promotor (bzw. Bautr?r) errichtet oder verkauft, ist darauf zu achten, dass auch die Aufnahme einer effektiven Urbanisationsverwaltung durch die sich neu gr?nde Eigent?gemeinschaft wirklich stattfindet.
  5. Beim Erwerb von Eigentum in Urbanisationen gelten Vorsichtsmassnahmen wie beim Erwerb von normalem Wohnungseigentum, wobei man darauf achten sollte, dass man in besonderer, jedenfalls juristischer, Enge mit dem Nachbarn leben muss.
  6. Wenn Urbanisationsmitglieder ihre Beitrage nicht zahlen, kann ¡m Namen des Pr?denten vom Verwalter gegen diese geklagt werden und eine Art Sicherungshypothek (embargo) auf das betreffende Grundeigentum ¡m Grundbuch eingetragen werden.
  7. Der Erwerb einer Urbanisations-Immobilie kann durch privatschriftlichen Vertrag mit Schl?l?gabe oder durch notarielle Urkunde, die dringend anzuraten ist, erfolgen. Der eigentlich nicht erforderliche Eintrag ins Grundbuch ist ebenso dringend anzuraten.
  8. Die Urbanisation , ist verpflichtet, R?agen zu bilden, die in keinem Fall geringer sein d?n als 5% des letzten Jahresgesamthaushaltes, so dass unter Umst?en sich einiges an Liquidit?in dieser R?age befinden kann.
  9. Die Statuten einer Urbanisation werden in der Regel mit der Grundst?-parzellierung bzw. der horizontalen Aufteilung in Form der Anlage eigenst?iger Grundbuchbl?er durchgef?. Dieser zu einem fr? Zeitpunkt, h?ig vor einem Erwerb der Eigent? stattfindende Erlass von Statuten entspricht meist sogenannten Musterstatuten und kann hinterher abge?ert werden. Dieser Akt findet h?ig gemeinsam mit der sogenannten Teilungserkl?ng statt. Die Statuten sollten vor einem Kauf in jedem Fall eingesehen und gepr?werden.